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Lieferungen in die Schweiz - Mehrwertsteuer
Eine vorherige Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist leider bei uns nicht möglich:Führt ein Kunde aus der Schweiz die ihm von der Schweizer Eidgenössischen Zollverwaltung erhobene Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht an diese ab, wird diese inklusive zusätzlicher Zoll- und Verwaltungsgebühren beim Lieferanten (uns) ohne Rückerstattungsmöglichkeit eingezogen. Deshalb bieten wir diese Möglichkeit nicht an.


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